In Kärnten hat ein 22-Jähriger versucht, aus der diesjährigen Notsituation in der Landwirtschaft Profit zu schlagen. Medienberichten zufolge hat der Kärntner im August über das Internet Heu- und Silageballen zum Verkauf angeboten. Von Interessenten wurde dann eine Anzahlung verlangt. Kurz darauf waren die Inserate gelöscht, den Kontakt zu den Käufern brach der Mann ab. Durch die mutmaßlichen Betrugshandlungen entstand insgesamt ein Schaden von mehreren Tausend Euro, teilte die Polizei mit.
Dieser Fall zeigt einmal mehr: Beim Futtermittelzukauf heißt es vorsichtig sein. Auch abseits solch unredlicher Angebote ist in Anbetracht der gestiegenen Preisniveaus ein Zukauf genau zu prüfen. Grundvoraussetzung ist ein Überblick über die noch vorhandenen Grundfutterreserven. Aus Beraterkreisen wird derzeit als Faustzahl pro Milchkuh und Jahr ein Silagebedarf von 30 Kubikmetern genannt. Für Jungvieh ist etwa die Hälfte einzuplanen. Wird dieser Lagerstand heuer nicht mehr erreicht, besteht Handlungsbedarf.
Qualität als Um und Auf
Durch die überregionalen Ernteausfälle macht derzeit aber nicht nur die Verfügbarkeit von Heu und Silage Sorgen, auch die angebotenen Qualitäten entsprechen oft nicht den Anforderungen für leistungsbetonte Fütterung. Schimmliges, mit Giftpflanzen oder Erde kontaminiertes Futter hat aber auch in Dürrejahren nichts am Futtertisch verloren, kann es doch die Wirtschaftlichkeit des eigenen Tierbestands massiv schädigen. Vor dem Kauf sollten Herkunft, Qualität und im Idealfall auch Nährstoffgehalt des Futters daher in Absprache mit dem Verkäufer überprüft werden. Zusätzlich ist eine Kontrolle auf Qualitätsmängel bei der Anlieferung Pflicht. Dann kann eine Übernahme auch noch verweigert werden.
Bei Silageballen sollte zumindest die Folie auf Transportschäden überprüft werden. Auch die Anzahl an Wicklungen ist entscheidend, da in der Praxis bei Grassilage meist Chargen mit hohem Stängelanteil auf den Markt gelangen. Bei Maissilageballen sollte jedenfalls vorab geklärt werden, ob der geerntete Bestand entsprechenden Kolbenansatz aufweist. Wurden notreife Bestände mit keinen oder wenigen Kolben siliert, hat das Auswirkungen auf die Preis- und Rationsgestaltung.
Bei Heu ist eine Qualitätsprüfung leichter möglich. Auch eine Temperaturkontrolle ist ratsam. Wird frisch geerntetes Futter zu feucht übernommen, besteht akute Brandgefahr im Bergeraum.
Lieferschein und Logistik
Da heuer überdurchschnittlich viel Futter überregional gehandelt wird, ist auch die Frage der Logistikkosten nicht zu unterschätzen. Seitens der LK rät man, Transporte nach Möglichkeit mit Berufskollegen zu bündeln, um im Idealfall zugweise Futter zuzukaufen. Auch die Frage der Dokumentation ist wichtiger denn je. Beim Handel zwischen landwirtschaftlichen Betrieben empfiehlt sich die Verwendung eines Futtermittellieferscheins. Dadurch sind Rückverfolgbarkeit, Futtermittelsicherheit und Einhaltung der geltenden Qualitätsvorgaben gesichert. Jedenfalls zu dokumentieren sind:
Futterart,
Menge,
Erntejahr und
Herkunft
Unternehmen mit
Kapazitäten
Auflagen beachten
Unbedingt zu beachten sind auch die Vorgaben, die Bio- und AMA-Gütesiegel-Betriebe beim Zukauf einhalten müssen. Gütesiegel-Produzenten müssen jedenfalls Futter europäischer Herkunft beziehen und die Mengenflüsse festhalten. Die Verwendung des AMA-Futtermittellieferscheines wird dringend empfohlen. Bei Zukauf von Händlern ist eine „Pastus+“-Zertifizierung notwendig. Vor allem bei milchliefernden Betrieben ist aufgrund der Vermarktung als „gentechnikfrei“ Vorsicht geboten. Insbesondere bei Mais und Soja muss die Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ erfüllt sein. Hier sind die Vorgaben der Molkereien zu beachten.
Für Bio-Betriebe gelten derzeit umfassende Ausnahmen, wie die LK bereits mehrfach informierte. Bis zum 1. Juni 2027 darf der Anteil an der Gesamtration (Trockenmasse) bis zu 30 Prozent konventionelle Komponenten enthalten. Erlaubt sind: Futterstroh, Heu, Gras, (Klee-) Grassilage, Klee- und Luzernepellets, Ganzpflanzensilagen von Getreide-Leguminosengemengen und Silomais.
Laut LK ist vor dem Zukauf ein entsprechender Antrag im VIS zwingend nötig. Der sogenannte „Bio-Antrag“ und die Kategorie „Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall bei Gebietsbetroffenheit“ ist online unter portal.statistik.at abrufbar.
Im Antrag selbst sind neben der zuständigen Landesbehörde, der Geschäftszahl des Verwaltungsakts (05-BIO-103719/2026-12) und dessen Datum (13. August 2026) auch einige Betriebsdaten sowie die gewünschten Zukaufsmengen der konventionellen Futtermittel anzugeben.
„Sofort mit Abgabe des Antrags in elektronischer Form und dessen Weiterleitung an die Lebensmittelbehörde können konventionelle Futtermittel zugekauft und eingesetzt werden“, informiert die Vertretung. Aber Achtung: Das gilt nicht bei Lieferung in etwaige Qualitätsprogramme der Privatwirtschaft (Ja!Natürlich, Zurück zum Ursprung, Bio-Wiesenmilch). Hier sind die Vorgaben der Abnehmerseite unbedingt einzuhalten. Die LK-Bioberater stehen bei Fragen zur Verfügung.
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