Traktor mit Säkombi im Sommer

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Massive Trockenheit: Diese Erleichterungen für die Landwirtschaft gelten bereits

Während die Bundesregierung noch über finanzielle Hilfen für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt, gelten für Invekos- und Bio-Betriebe in besonders betroffenen Regionen schon jetzt einige Vereinfachungen. Worauf Bewirtschafter nun achten müssen.

Wie die AMA informiert, hat das Landwirtschaftsministerium mit sofortiger Wirkung Erleichterungen in der Förderungsabwicklung des ÖPUL und der Ausgleichszulage (AZ) beschlossen.

Einzelbetriebliche Meldung entfällt in vier Bundesländern

Grundsätzlich muss auf Ackerflächen für den Erhalt von ÖPUL-Prämien und der Ausgleichszulage eine „ordnungsgemäße Pflege“ der Kulturen und verpflichtend eine Ernte auf zumindest 85 Prozent eines jeden beantragten Schlages erfolgen. Ist dies aufgrund von höherer Gewalt oder sogenannter „bewirtschaftungsverändernder Umstände“ nicht möglich sind Förderwerber zu einer Meldung verpflichtet. Dieses „Ansuchen auf Anerkennung von höherer Gewalt oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ kann im eama-Portal (eama.at) im Reiter Eingaben gestellt werden. Entsprechend (Foto-)Belege sind beizulegen.

In von der Dürre besonders betroffenen Gebieten ist diese Meldung heuer nicht mehr notwendig, teilt die AMA nun mit: „Eine Ernte muss nicht erfolgen, wenn auf Grund der Dürre kein erntbarer Bestand vorliegt. Die Prämie für ÖPUL und AZ wird dennoch gewährt.“ Die Ausnahme gilt für alle im Herbst und Spätsommer zu erntenden Kulturen, allerdings nur in untenstehenden Bezirken:

  • Burgenland und Wien: Meldung entfällt in allen Bezirken.

  • In Niederösterreich besteht in folgenden Bezirken eine Ausnahme: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems an der Donau Stadt, Krems Land, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, Sankt Pölten Land, Sankt Pölten Stadt, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt Land, Wiener Neustadt Stadt, Zwettl

  • In Oberösterreich sind die Bezirke Eferding, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Steyr, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels und Wels-Land ausgenommen

Begrünungen: Keine Sanktion für Ausfallgetreideanteil und schlecht aufgelaufene Bestände

Bundesweit gültig ist hingegen die für die ÖPUL-Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ und „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ genehmigte Erleichterung. Sofern eine ordnungsgemäße Begrünungsanlage fristgerecht erfolgt ist, wird heuer nicht sanktioniert. Acuh dann nicht, wenn der Feldaufgang keine Flächendeckung erreicht oder Ausfallgetreide wegen der Trockenheit mehr als die Hälfte des Bestandes ausmacht. Laut AMA entfällt hierfür in ganz Österreich die Meldepflicht. Es wird automatisch „höhere Gewalt“ anerkannt.

Handlungsbedarf bei Begrünungsvarianten

Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ sollten dennoch die gestellten Anträge genau prüfen. Bekanntlich kann in der Maßnahme zwischen sieben Begrünungsvarianten gewählt werden. Für die Variante 1 war die vorgabenkonforme Zwischenfrucht bis 5. August anzulegen. Für Variante 2 ist der 10. August der vorgesehene Stichtag. An diesen Fristen ändert sich nichts. Wurden oder werden Begrünungen aufgrund der Hitzewelle nicht fristgerecht angebaut, ist laut AMA eine Korrektur des Mehrfachantrags oder eine Löschung der beantragten Maßnahme Pflicht. „Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Schlag die Anlage nicht erfolgen wird“, mahnt man in der Förderstelle.

Futterbörsen des MaschinenringsDer Maschinenring unterstützt in den Bundesländern bei der Vermittlung noch vorhandender Futtermittel.

Futterknappheit: Bio Austria lockert Vorgaben

Für tierhaltende Höfe spitzt sich derzeit die Lage massiv zu. Während die generelle Verfügbarkeit von Grundfuttermitteln zunehmend zum Problem wird, kommt auf Bio-Betrieben zusätzlich die Einschränkung durch Auflagen der Zertifizierung hinzu.

Die Vorgaben laut EU-Bioverordnung werden jeweils auf Landesebene geregelt. In Oberösterreich wurde die Auflagen für die Verwendung konventioneller Grundfuttermittel bereits gelockert. Weitere Bundesländer dürften nachziehen. Nach einer Meldung im Veterinärinformationssystem VIS können Biobetriebe, in Ländern, wo eine Genehmigung vorliegt, nichtbiologisches Futter zukaufen. Aber Achtung, diese Erleichterung hebt nicht bestehende Vorgaben der Bio-Verbände und etwaiger zusätzlicher Auflagen durch Qualitätsprogramme der Abnehmer auf.

Österreichs größter Bio-Verband, Bio-Austria lockert nun, befristet bis zum 31. Mai 2027, seine Futtermittelvorschriften. Verbandsangaben zufolge, nehmen auch Vermarktungspartner für „Ja!Natürlich“ und „Zurück zum Ursprung“ zeitlich befristete Anpassungen vor, die bereits an die teilnehmenden Betriebe kommuniziert wurden.

Folgende Erleichterungen hat Bio Austria vorgenommen:

  • Wird Grundfutter aus den Nachbarländern zugekauft, ist derzeit kein Import- bzw. Zulassungsantrag notwendig.

  • Der in der Rinderfütterung zulässige Anteil an Bio-Kraftfutter an der Gesamtjahres-Trockenmasseaufnahme wird zeitlich befristet von maximal 15 Prozent auf maximal 20 Prozent erhöht.

  • Falls die zuständige Landesbehörde (siehe oben) eine Freigabe für den Einsatz von konventionellem Grundfutter erteilt, ist keine zusätzliche einzelbetriebliche Genehmigung beim Verband erforderlich. Dann dürfen Bio-Austria Betriebe Heu, Gras und Grassilage von Dauergrünland, Feldfutter und Futterleguminosen (inkl. Begrünungen und Zwischenfrüchten) sowie Futterstroh und Ackerkulturen, bei denen die gesamte Pflanze geerntet wird, konventionell zukaufen. Nicht zulässig ist der Zukauf von konventioneller Maissilage (Stand 07.08.).

Futtermittelbörsen laufen

Bio Austria unterstützt ihre Mitglieder außerdem bei der Vermittlung von Grundfutterreserven in Bio-Qualität. Auch der Maschinenring bietet derzeit kostenfreie Vermittlung an.

Politik tüftelt an LiquiditätshilfenBundeskanzler Stocker und Agrarminister Totschnig haben weitere Mittel für betroffene Bauern zugesichert.

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