Die Verwunderung war groß, als im Mai Medien über den drohenden Importstopp für Rindfleisch aus Brasilien ab 3. September berichteten. Die EU-Kommission hatte das Land – kurz nach Inkrafttreten des Mercosur-Handelsabkommens – gemäß Verordnung zu Tierarzneimitteln von der sogenannten „Positiv-Liste“ jener Drittstaaten gestrichen, welche lebende Tiere und daraus erzeugte Produkte in die EU einführen dürfen. Konkret sind Rinder, Pferde, Geflügel, Eier, Aquakulturprodukte, Honig und Innereien von der Verordnung umfasst. Zum Schutz vor Antibiotikaresistenzen in der EU-Bevölkerung stehen laut dem Rechtstext nur solche Staaten auf der Liste, welche Tierarzneimittel, vor allem Antibiotika, nicht zur Leistungssteigerung einsetzen und deren Verwendung auch schlüssig belegen können.
Kommission wartet
Genau das sei in Brasilien aber nicht der Fall. Die EU-Kommission gab der brasilianischen Regierung bis 3. September Zeit, um entsprechende Unterlagen vorzulegen und selbst an den notwendigen Rechtstexten zu arbeiten. Nun rückt der Stichtag näher und die Wahrscheinlichkeit, dass Brasilien ab dem 3. September vorerst kein Rindfleisch mehr in die Europäische Union einführen darf, steigt. Denn die Regierung in Brasília konnte bisher nicht sicherstellen, dass für den europäischen Markt bestimmtes Rindfleisch nicht in Kontakt mit antimikrobiellen Wachstumsförderern gekommen ist. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission dem Pressedienst Agra-Europe bestätigte, sind bisher keine ausreichenden Nachweise erbracht worden.
Bis zur Deadline wird in Brüssel dem Vernehmen nach kaum noch damit gerechnet, dass es der agrarisch gewichtigste Mercosur-Staat noch schaffen wird, die Anforderungen der EU zu erfüllen. Einer der Gründe dafür ist rein praktischer Natur. Auch in Brasilien werden Mastrinder in der Regel erst mit zwei Jahren geschlachtet. Kann nicht über den gesamten Zeitrahmen nachgewiesen werden, dass die Rinder nicht mit in der EU verbotenen Wirkstoffen oder nach EU-Recht als Reserveantibiotika deklarierten Wirkstoffen behandelt worden sind, darf das Fleisch auch nicht in den EU-Binnenmarkt geliefert werden.
Die Kommissionssprecherin betonte gegenüber Agra-Europe, dass die bisher noch vorläufige Auslistung auf neuen Vorschriften für den Antibiotikaeinsatz in der Veredelung beruhe. Beide Vorgaben sind Teil der novellierten EU-Tierarzneimittelverordnung, die seit 2022 gilt.
Lösung bei Geflügel und Honig
Anders als bei Rindfleisch soll Brasilien die Nachweise für einen regelkonformen Umgang für Geflügel und Honig bei der EU-Kommission eingereicht haben. Laut der Sprecherin soll Ende August noch ein Team aus Kommissionsexperten der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission vor Ort ein entsprechendes Audit durchführen. Bevor der Marktzugang gewährt werden kann, ist auch noch die Zustimmung der Experten der EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel noch vor dem 3. September erforderlich.
Unterdessen hat die brasilianische Regierung eigenen Angaben zufolge die Verhandlungen mit der EU intensiviert, um den Marktzugang für tierische Erzeugnisse – insbesondere Rind- und Geflügelfleisch – wiederherzustellen.
Für die europäischen Rindfleischerzeuger stellt sich nun die Frage, ob nur wenige Monate nach dem vorläufigen Start des Handelsabkommens mit dem Mercosur-Block am 1. Mai dieses Jahres nun weniger Rindfleisch auf den EU-Binnenmarkt geliefert wird. Einschränkungen der übrigen drei Mercosur-Mitglieder Argentinien, Paraguay und Uruguay wird es jedenfalls nicht geben.
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