Wie die AMA gestern (Montag) mitteilte, erhalten Förderwerber diese Woche planmäßig die verbleibenden 25 Prozent der Fördermittel für ÖPUL, Ausgleichszulage (AZ), Direktzahlungen (DiZa) und Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung. „Die AMA gewährleistet dabei eine verlässliche, transparente und korrekte Abwicklung der Fördermittel“, informiert AMA-Vorstandsvorsitzender Günter Griesmayr. „Verlässlichkeit ist immer wichtig, aber besonders in herausfordernden Zeiten unverzichtbar. Deshalb sorgen wir auch heuer dafür, dass die Leistungsabgeltungen pünktlich bei unseren Bäuerinnen und Bauern ankommen“, ergänzt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Das wird ausbezahlt
Nach der Hauptauszahlung im Dezember sind nun für das Antragsjahr 2025 noch rund 300 Mio. Euro im GAP-Topf. Diese verteilen sich auf:
Rund 198 Mio. Euro für das ÖPUL;
71,4 Mio. Euro für die AZ;
2,4 Mio. Euro für DiZa sowie
24 Mio. Euro für Projektförderungen und weitere Maßnahmen.
Wie bisher wird auch für 2025 erst jetzt die Prämie für die ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ überwiesen. Außerdem berücksichtigt werden alle Korrekturen und durch die AMA abgeschlossene Einspruchsverfahren samt etwaiger Nachzahlungen.
Ebenso mitabgewickelt werden Zahlungen aus dem Waldfonds (2 Mio. Euro), der Imkereiförderung (0,57 Mio. Euro) und dem EU-Schulprogramm (0,1 Mio. Euro).
Bescheide versendet: Genaue Prüfung empfohlen
Am Montag wurde durch die AMA nicht nur die Auszahlung angewiesen, sondern es wurden wie üblich auch die zugehörigen Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen versandt. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen. Betriebsführer, die sich bei der AMA für die Funktion „Mein Postkorb“ registriert haben, erhalten die Schreiben ausschließlich in digitaler Form, alle anderen auf dem Postweg. Die Dokumente sind für alle Förderwerber weiters spätestens zum Ende der Woche auf eama.at im Reiter "eArchiv" abrufbar. Die LK-Fachberater empfehlen, die Bescheide und Mitteilungen sorgfältig zu prüfen und die ausgewiesenen Beträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Genauer hinsehen sollte man bei:
abgelehnten Anträgen;
ÖPUL-Maßnahmen, die nicht zustande gekommen sind;
Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen oder Tierzahlen;
versagten Auszahlungen, Kürzungen oder Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen und
Abzügen wegen Verstößen gegen die Konditionalität.
Einspruchsfrist läuft ab Zustellung
Bei Unklarheiten oder Fragen stehen die Experten der AMA unter der Telefonhotline 050/3151 99 zur Verfügung. Auch die Mitarbeiter in den Bezirksbauernkammern bieten Unterstützung. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt oder bestehen begründbare Einwände, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb von vier Wochen (bei ÖPUL und AZ) ab Zustellung der Bescheide eingebracht werden. Für Direktzahlungen gilt teils nur eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Am einfachsten sind Beschwerden auf eama.at im Reiter "Eingaben" möglich.
Neue Details zum Agrardiesel
Aus informierten Kreisen wurden dieser Tage auch zusätzliche Informationen zur noch heuer geplanten Auszahlung der Agrardieselrückvergütung bekannt. Zwar fehlen derzeit noch die zugehörigen Rechtstexte, dem Vernehmen nach werden für die Berechnung aber die Angaben aus dem diesjährigen Mehrfachantrag herangezogen. Die Forstflächen werden auf Basis der 2025 eingereichten Anträge berücksichtigt.
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