Marmelade darf wieder Marmelade heißen: Was die neue EU-Frühstücksrichtlinie bedeutet

Seit gestern gilt in Österreich: Erdbeer-, Marillen- oder Zwetschkenaufstrich darf im Handel wieder „Marmelade" heißen. Die überarbeiteten EU-Frühstücksrichtlinien bringen auch strengere Regeln für Honig und damit mehr Transparenz.

Zwei Einmachgläser mit roter Beerenmarmelade auf gestreiftem Tuch, umgeben von Kirschen, Himbeeren und Erdbeeren auf gelbem Untergrund.

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Was auf jedem Frühstückstisch selbstverständlich klingt, war im Supermarktregal jahrzehntelang verboten: „Marmelade" durfte nach EU-Recht nur für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten verwendet werden. Alles andere, egal ob aus Marillen, Erdbeeren oder Zwetschken, musste als „Konfitüre" deklariert werden. Der Grund für diese Regelung reicht weit zurück: Großbritannien hatte die Bezeichnung 1979 für seine Orangenmarmelade durchgesetzt. Trotz Protesten musste auch Österreich die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt 1995 umsetzen.

Jahrzehntelange Debatte

Eine Ausnahmeregelung nach dem sogenannten „Marmeladestreit" sah 2004 vor, dass Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen dürfen, allerdings nur für kleinere Hersteller zur Vermarktung auf lokalen Märkten. Für den Großhandel und Supermärkte galt die Regelung nicht.

Damit ist nun Schluss. Seit 14. Juni darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. Für bäuerliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter, die ihre selbst gemachten Aufstriche aus Streuobst oder Hofgarten schon lange „Marmelade" nennen, ist das eine längst überfällige Bestätigung.

Mehr Frucht im Glas

Die Namensänderung ist nicht die einzige Neuerung. Mit der Novelle wird auch der Mindestfruchtgehalt angepasst: von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra"-Produkten auf 500 Gramm. Das kommt Produkten aus qualitätsbewusstem Hausgarten- und Streuobstanbau zugute, denn wer ohnehin mit viel Frucht einkocht, liegt schon heute deutlich über diesen Werten.

Der höhere Fruchtanteil hat auch eine direkte Konsequenz für die Rezeptur: Durch den steigenden Fruchtanteil sinkt der Spielraum für Zuckerzugabe, was langfristig den Gehalt an zugesetztem Zucker in Marmeladen reduzieren soll. Wer im Hofladen oder auf dem Bauernmarkt verkauft, kann diesen Qualitätsvorsprung gegenüber industriellen Produkten künftig noch deutlicher kommunizieren.

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Honig: Schluss mit „EU/Nicht-EU"

Ebenfalls seit gestern gilt eine strengere Kennzeichnungspflicht für Honig. Bisher reichten bei Honigmischungen wenig aussagekräftige Angaben wie „aus EU/Nicht-EU-Ländern". Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar auf dem Etikett ausgewiesen werden.

Das ist besonders für heimische Imkerinnen und Imker relevant. Billiger Importhonig, teils mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben gestreckt, kann nun eindeutiger als solcher erkannt werden.

Ein Signal für mehr Transparenz am Markt

Die überarbeiteten EU-Frühstücksrichtlinien, die neben Honig und Marmelade auch Fruchtsäfte und Trockenmilch betreffen, wurden 2024 auf EU-Ebene beschlossen und nun in nationales Recht umgesetzt. Für bäuerliche Betriebe, die auf Direktvermarktung setzen, senden diese Regeln ein wichtiges Signal: Herkunft und Qualität zählen. Was lange als bürokratisches Hemmnis galt, wird nun zum Wettbewerbsvorteil.

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