Maiskolben Dürre

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Dürrehilfen: Wann die Gelder fließen

Die Hagelversicherung hat bereits sämtliche Zahlungen getätigt. Hier eine Zusammenfassung, zu welchen Terminen der Bund nachzieht.

Angesichts der historischen Dürreschäden von mehr als einer Milliarde Euro hat die Bundesregierung im August ein umfassendes Dürre-Hilfspaket mit einem Volumen von 240 Millionen Euro beschlossen. Das Landwirtschaftsministerium informierte nun darüber, was Bäuerinnen und Bauern zur Abwicklung des Dürre-Hilfspaketes vorrangig rund um die angekündigte Entlastung der SV-Beiträge wissen müssen.

Wie die SVS-Entlastung funktioniert

Die zweimonatige Beitragsgutschrift aus dem Dürrepaket greift für das vierte Quartal 2026 (für Oktober und November). Die offizielle Vorschreibung für diesen Zeitraum wird von der SVS am 5. Jänner 2027, zu Beginn des 1. Quartals 2027 versandt. Im Jänner werden daher zwei Drittel des Quartalsbeitrags von der Vorschreibung des Sozialversicherungsbeitrags abgezogen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Bundes (insgesamt 140 Mio. Euro), für den keine Rückzahlung vorgesehen ist.

Die derzeit von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versendete Vorschreibung für das dritte Quartal 2026 enthält noch keine Gutschrift aus dem Dürrepaket. „Aufgrund des notwendigen technischen und zeitlichen Vorlaufs war eine Berücksichtigung in diesem Quartal noch nicht möglich“, heißt es in Wien. Wer jetzt akute Zahlungsschwierigkeiten bei der Begleichung der aktuellen Vorschreibung hat, wird mit unkomplizierten Stundungen aufgefangen. In diesem Fall wird empfohlen, rasch eine Stundung bei der SVS zu beantragen.

Die weiteren Maßnahmen im Überblick

Neben der SVS-Beitragsentlastung umfasst das Unterstützungspaket, wie berichtet drei weitere zentrale Maßnahmen:

  • Einmalige Erhöhung des Prämienzuschusses zur Dürreversicherung: Der öffentliche Prämienzuschuss zur Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung wird für das Jahr 2027 um 10 Prozent auf insgesamt 65 Prozent angehoben Auch Neueintritte für das Jahr 2027 sind förderbar.

  • Vergünstigte Betriebsmittelkredite: Zur Finanzierung von Futter-, Saatgut- oder Düngemittelankäufe stellen Bund und Länder 25 Mio. Euro für Zinsenzuschüsse bereit. Förderansuchen können bis 31. März 2027 eingereicht werden.

  • Mehr Spielraum bei Agrarinvestitionskrediten (AIK): Mit weiteren 25 Mio. Euro werden Betriebe bei der Rückzahlung bestehender AIK entlastet. Durch Stundungen und Laufzeitverlängerungen erhalten betroffene Betriebe mehr Spielraum.

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