Das Tiroler Höfegesetz wurde bereits im Jahr 1900 beschlossen und regelt seither die besonderen Rechtsverhältnisse der geschlossenen Höfe in Tirol. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Besitzungen durch Erbteilungen zu verhindern und eine leistungsfähige Betriebsstruktur zu erhalten.
Unter einem geschlossenen Hof versteht man laut aktuellem Gesetzestext jede land- und forstwirtschaftliche, mit einer Hofstelle versehene Besitzung, deren Grundbuchseinlage sich in der Höfeabteilung des Hauptbuches befindet. Ersichtlich ist dies anhand der Einlagezahl im Grundbuch. Jede Einlagezahl von 90.000 aufwärts gilt als geschlossener Hof.
Diese Zielbestimmung des Gesetzes ist heute als allgemeines öffentliches Interesse anerkannt. Ohne die Bestimmungen des Tiroler Höfegesetzes würde es wohl nur mehr wenige schützenswerte land- und forstwirtschaftliche Betriebe geben, da ein Großteil im Rahmen von Erbgängen aufgesplittert sein würde.
Zwei Rechtsbereiche, ein Ziel
Eine Besonderheit des Tiroler Höfegesetzes ist seine kompetenzrechtliche Zweiteilung. Der landesrechtliche Teil enthält Verfügungsbeschränkungen für den Eigentümer. Dabei geht es vor allem darum, den Hof in seiner Gesamtheit zu erhalten. So bedürfen Abschreibungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen bei einem geschlossenen Hof der Genehmigung durch die Höfebehörde. Dasselbe gilt für Zuschreibungen.
Der zweite Teil enthält die erbrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist es, den geschlossenen Hof als Einheit zu erhalten, ihn ins Eigentum einer Person zu übertragen und agrarstrukturell nachteiliges Miteigentum zu verhindern. Der bestimmte Anerbe hat seine weichenden Geschwister in Geld abzufertigen. Bei der Berechnung kommt nicht der Verkehrswert, sondern der sogenannte Übernahmswert zur Anwendung. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, hat das Verlassenschaftsgericht den Wert nach billigem Ermessen so festzusetzen, dass der Übernehmer wohl bestehen kann. Dabei ist der Ertragswert des geschlossenen Hofes angemessen zu berücksichtigen.
Der Übernahmswert soll sicherstellen, dass der Übernehmer nach Entfertigung der weichenden Geschwister die Grundbedürfnisse für sich und seine Familie aus dem laufenden Betrieb decken kann, ohne Substanzvermögen veräußern zu müssen.
Die große Novelle 2026
Ein wesentlicher Einschnitt erfolgte im Jahr 2016. Bis dahin sollten geschlossene Höfe zur angemessenen Erhaltung einer zumindest fünfköpfigen Familie ausreichen. Mit der Novellierung wurde die Definition des geschlossenen Hofes angepasst. Seither handelt es sich um eine land- und forstwirtschaftliche Besitzung mit Hofstelle und Eintragung in der Höfeabteilung des Grundbuchs.
Außerdem wurde die Mindestertragsleistung geschlossener Höfe auf die angemessene Erhaltung zweier erwachsener Personen herabgesetzt. Veränderungen am Bestand und Umfang eines geschlossenen Hofes unterliegen grundsätzlich weiterhin einer behördlichen Bewilligung. Die Abtrennung von Hofbestandteilen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ein Gesetz, das sich mitentwickelt
Das Tiroler Höfegesetz zeigt, wie historisches bäuerliches Sonderrecht an moderne Verhältnisse angepasst werden kann, ohne seinen ursprünglichen Zweck aufzugeben. Die Bestimmungen sollen den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe sichern, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten und eine unwirtschaftliche Zersplitterung vermeiden.
Anstehende Novellierung
Dass sich die Rahmenbedingungen weiter verändern, zeigt auch die für 2026 anstehende Novellierung. Die Mindestertragsleistung eines geschlossenen Hofes soll erneut herabgesetzt werden. Künftig soll sie auf die angemessene Erhaltung einer erwachsenen Person ausgerichtet werden. Damit soll gleichzeitig eine Anpassung an die entsprechende Bestimmung im Anerbengesetz erfolgen.
Die Entwicklung des Tiroler Höfegesetzes geht somit von einem stark vom traditionellen Anerbenrecht und der bäuerlichen Familienstruktur geprägten Gesetz hin zu einem modernen agrar- und grundstücksrechtlichen Schutzinstrument. Der ursprüngliche Gedanke bleibt erhalten: Landwirtschaftliche Betriebe sollen als wirtschaftlich sinnvolle Einheiten bestehen können – auch wenn sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern.
Tiroler Höfegsetz
Seit wann? 1900
Was ist ein geschlossener Hof? Eine land- und forstwirtschaftliche Besitzung mit Hofstelle und Eintragung in der Höfeabteilung des Grundbuchs. Einlagezahlen ab 90.000 gelten als geschlossene Höfe.
Ziel: Zersplitterung verhindern und leistungsfähige Betriebe erhalten.
2016: Mindestertragsleistung von fünf auf zwei erwachsene Personen herabgesetzt.
2026: Erneute Herabsetzung auf die angemessene Erhaltung einer erwachsenen Person geplant.
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(png):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))