Saatgutrecht: „Wer professionell züchtet, muss sich an Regeln halten“
Die EU feilt dieser Tage intensiv an
einem Rechtstext zu Saatgut. Die BauernZeitung
hat bei Herbert Dorfmann, Verhandlungsführer des
EU-Parlaments, nachgefragt, was es damit auf sich hat.
BauernZeitung Herr Dorfmann, in Brüssel wird seit gut drei Jahren über die Saatgutverordnung verhandelt. Warum braucht es hier eine Novelle?
Herbert Dorfmann Eigentlich ist es besser, von pflanzlichem Produktionsmaterial zu sprechen und nicht nur von Saatgut – schließlich geht es auch um Jungbäume, Jungreben oder Saatkartoffeln. Insgesamt ist pflanzliches Produktionsmaterial ein wichtiger Bereich für die Landwirtschaft. Die entsprechende Gesetzgebung ist derzeit in einem Sammelsurium zahlreicher Verordnungen und Richtlinien geregelt, die zum Teil Jahrzehnte alt sind. Nun geht es darum, diese Materie in einer einzigen neuen Verordnung zusammenzuführen und an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Es geht darum, diese Materie in einer einzigen neuen Verordnung zusammenzufassen.
Herbert Dorfmann
Abgeordneter zum Europäischen Parlament
BauernZeitung Das Thema wurde medial oft mit den Neuen Züchtungstechniken (Genschere CRISPR/Cas) verknüpft. Inwieweit hängen die Bereiche zusammen?
Herbert Dorfmann Die beiden Themen hängen natürlich indirekt zusammen. Die Neuen Züchtungstechniken wurden jedoch in einer eigenen Verordnung geregelt. Zu dieser Verordnung werden wir in wenigen Wochen im Plenum des EU-Parlaments die Endabstimmung durchführen. Damit wird Europa über eine zeitgemäße Regelung verfügen, wie mit gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas in der EU umgegangen werden soll. In der Verordnung über pflanzliches Reproduktionsmaterial wird lediglich auf diese Regelung Bezug genommen.
BauernZeitung Bei der Debatte um die Züchtungstechniken spielte die Patentfrage eine zentrale Rolle. Sind Sie mit dem Kompromiss zufrieden?
Herbert Dorfmann Ja, ich bin damit absolut zufrieden. Ich denke, es wurde ein guter Kompromiss gefunden zwischen einem Grundprinzip unseres Sortenrechts – nämlich dem Schutz einer Züchtung durch das europäische Sortenamt, der damit verbundenen Freiheit der Züchter, bestehende Sorten für ihre eigene Arbeit zu nutzen, und der berechtigten Notwendigkeit, Innovationen wie eine durch CRISPR/Cas editierte Gensequenz zu schützen.
BauernZeitung Dem Vernehmen nach wird auch beim Saatgutrecht derzeit intensivst verhandelt. Mit welchen Forderungen gehen Sie ins Rennen und wann wird es Ergebnisse geben?
Herbert Dorfmann Mit der Verordnung über pflanzliches Reproduktionsmaterial sind wir nun tatsächlich im finalen Trilog, also in den Verhandlungen zwischen Parlament und Rat, angekommen. Das Parlament hat seine Position bereits vor rund zwei Jahren festgelegt. Ich bin zuversichtlich, dass es unter der derzeitigen zypriotischen Ratspräsidentschaft – also bis Mitte dieses Jahres – gelingt, eine Einigung mit dem Rat zu erzielen. Als Chefverhandler des Parlaments habe ich die Aufgabe, das Parlamentsmandat zu verteidigen. Dabei gibt es einige zentrale Forderungen. Eine davon ist, dass jene Saatgutproduzenten, die sich um lokale oder alte Sorten kümmern und in kleinen Mengen Samen erzeugen, tauschen oder auch verkaufen, von den strikten Auflagen für professionelle Hersteller von pflanzlichem Reproduktionsmaterial ausgenommen werden.
BauernZeitung NGO-Vertreter monieren, dass eben diese regionale Sortenvielfalt und kleine Züchterhäuser durch die geplante Novelle ins Hintertreffen geraten.
Herbert Dorfmann Ob ein Züchter groß oder klein ist, spielt keine Rolle. Wer professionell Sorten züchtet und pflanzliches Reproduktionsmaterial – egal ob Jungpflanzen oder Saatgut – vermehrt und verkauft, muss die entsprechenden Regeln einhalten. Das ist auch eine wichtige Sicherheit für die Landwirtschaft, völlig unabhängig davon, ob jemand ein Kilogramm Saatgut oder eine Tonne erwirbt.
Anders verhält es sich jedoch bei jenen Organisationen, die sich um lokale und oft alte Sorten kümmern, diese vermehren und damit für die Zukunft erhalten. Wenn solche Samen in kleinen Mengen untereinander getauscht oder auch verkauft werden, braucht es eine Entbürokratisierung. Wer nämlich solches Material auspflanzt oder aussät, weiß, dass es sich um ein besonderes Produkt handelt – möglicherweise auch um heterogenes Material – und hat entsprechend angepasste Erwartungen.
BauernZeitung Der EU-Bauernverband Copa und die europäische Saatgutvereinigung Euroseeds warnten, dass zu viele Ausnahmen die Verfügbarkeit in der EU gefährden. Wer hat nun recht?
Herbert Dorfmann Es geht nicht darum, wer recht hat, sondern darum, eine vernünftige Regelung sowie sachgerechte Ausnahmen zu definieren. Ich bin ausdrücklich für die genannten Ausnahmen für die betreffenden Akteure. Gleichzeitig dürfen diese Ausnahmen jedoch nicht dazu führen, dass Trittbrettfahrer sie ausnutzen, um – auch in kleinen Mengen – Sorten oder Pflanzen zu vervielfältigen oder Samen zu verkaufen, die beim Sortenamt geschützt sind und für die der Züchter ein Recht auf Entschädigung hat. Das wäre auch nicht im Sinne jener, für die diese Ausnahmen sinnvoll und notwendig sind.
BauernZeitung Schon 2014 ist ein Anlauf zur Novelle des EU-Saatgutrechts gescheitert. Droht ein solches Szenario auch heuer?
Herbert Dorfmann Nein, ich bin hier zuversichtlich. Ich war bereits 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments, auch im Agrarausschuss, und damals ist der Anlauf genau an der Frage der Ausnahmen gescheitert. Diesmal hatten wir einen besseren Vorschlag der EU-Kommission und es gibt auch in der klassischen Saatgutindustrie mehr Verständnis dafür, dass solche Ausnahmen notwendig sind und entsprechend ausgewogen gestaltet werden müssen.
BauernZeitung Gesetzt den Fall, das neue Saatgutrecht tritt in Kraft. Was nützt das der Bauernschaft?
Herbert Dorfmann Wenn ein Bauer einen Jungbaum, Setzlinge oder Samen kauft, braucht er vor allem Sicherheit. Er möchte eine bestimmte Sorte, einen bestimmten Klon auspflanzen oder eine bestimmte Sorte aussäen. Daher muss er sich darauf verlassen können, dass er hochwertiges Reproduktionsmaterial genau dieser Sorte erhält. Das ist der zentrale Zweck dieser Verordnung. Man muss bedenken, dass der Käufer die Qualität bei Samen und bei Jungpflanzen nicht unmittelbar erkennen kann. Wer etwa einen jungen Apfelbaum erwirbt, sieht oft erst nach Jahren, ob er tatsächlich das bekommen hat, was er wollte. Ist das nicht der Fall, kann der Schaden erheblich sein. Deshalb ist es wichtig, klare Regelungen für pflanzliches Reproduktionsmaterial zu haben, die Kontrolle gewährleisten und Sicherheit schaffen.
Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Ausnahmen wichtiger sind als die eigentliche Regelung.
Herbert Dorfmann
Abgeordneter zum Europäischen Parlament
Herbert Dorfmann Und ja, dabei braucht es auch Ausnahmen. Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, als seien diese wichtiger als die eigentliche Regelung. Sie sind zwar von großer Bedeutung für bestimmte Akteure, die in diesem Bereich tätig sind, doch der weitaus größte Teil des pflanzlichen Reproduktionsmaterials besteht aus professionell erzeugtem Saatgut sowie professionell gezüchteten Jungpflanzen. Insofern ist es entscheidend, die Prioritäten richtig zu setzen.
Zur Person
Herbert Dorfmann (57) ist Agrarsprecher der EVP im EU-Parlament. Der studierte Agrarwissenschaftler ist als Berichterstatter des Parlaments für die Verhandlungen zur EU-Verordnung über die Registrierung von Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial (kurz PVM-Verordnung) zuständig. Dorfmann ist Südtiroler, war fast zehn Jahre Direktor des dortigen Bauernbundes und wechselte 2009 nach einem Abstecher in die Kommunalpolitik nach Brüssel.