Zweigeteiltes Haus als Schlüsselanhänger

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Scheidung am Bauernhof: Ohne Vorsorge ist jeder Betrieb gefährdet

Eine Trennung ist nie einfach – erst recht nicht, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb im Spiel ist. Wer Eigentum, Mitarbeit und Wohnrechte nicht frühzeitig regelt, riskiert teure Streitigkeiten und im schlimmsten Fall sogar den Verkauf des Hofes. Ein Rechtsanwalt gibt Tipps.

Familie, Arbeit und wirtschaftliche Grundlage sind auf einem Bauernhof eng miteinander verwoben. Das Zuhause ist zugleich Unternehmen und oftmals auch generationsübergreifendes Familienvermögen. Entsprechend schwierig ist es, wenn sich eine Person aus diesem Geflecht lösen will: Trennungen in der Landwirtschaft verlaufen häufig kompliziert und konfliktträchtig. 

Im österreichischen Scheidungsrecht gilt grundsätzlich, dass das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten aufzuteilen sind. Dazu zählen insbesondere jene Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam genutzt wurden – etwa die Ehewohnung und der Hausrat. Unternehmen oder Unternehmensanteile unterliegen hingegen grundsätzlich nicht der Aufteilung. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist rechtlich gesehen nicht nur eine Immobilie, die als Ehewohnung gedient hat, sondern meist auch ein Unternehmen mit Sonderregeln, laufender Existenzgrundlage, oft Familienvermögen über Generationen und manchmal auch erbrechtlichen Bindungen. Genau diese Mischung macht einen Bauernhof zum Konfliktherd, wenn es um eine Scheidung geht. Dazu gehört auch die Tatsache, dass in der „Ehewohnung“ am Hof häufig mehrere Generationen unter einem Dach leben. Neben rechtlichen Fragen wirft es auch erhebliche emotionale Spannungen auf, wenn die Trennung so den gesamten Familienverband trifft.

Hof im Alleineigentum oder nicht?

Erst einmal geht es darum, ob der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider Partner steht. Befindet sich der Hof im Alleineigentum eines Ehegatten, hat der andere grundsätzlich keinen Anteil am Unternehmen selbst. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dieser völlig leer ausgeht. Ansprüche ergeben sich hinsichtlich der Ehewohnung und des ehelichen Gebrauchsvermögens. In der Praxis wird häufig versucht, Lösungen zu finden, die sowohl den Fortbestand des Betriebes als auch die Absicherung des anderen Ehegatten ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise langfristige Ausgleichszahlungen, die Übertragung anderer Vermögenswerte oder Wohnrechte am Hof.

Sind beide Ehepartner Eigentümer des Hofes, wird die Situation noch schwieriger. Dann droht im Trennungsfall oft eine betriebsgefährdende Pattsituation, insbesondere wenn keine Einigung über die künftige Bewirtschaftung erzielt werden kann. Da betriebsnotwendige Vermögenswerte grundsätzlich nicht einfach aufgeteilt werden können, versucht man in der Praxis häufig, die betriebsführende Mehrheit an jenen Ehegatten zu übertragen, der den Hof weiterführen möchte. Der andere Ehegatte erhält dafür einen finanziellen Ausgleich. „Wenngleich der Hof an sich als Vermögenswert nicht teilbar ist, kann ein Scheitern einer Einigung dazu führen, dass die übrigen Vermögenswerte geteilt werden müssen, was kleine Höfe wieder unrentabel werden lässt, oder es letztlich sogar zum Verkauf des gesamten Betriebes kommt, sagt der auf Landwirtschafts- und Immobilienrecht spezialisierte Erik Händlhuber von der Rechtsanwaltskanzlei „BEURLE“ in Linz.

 Besonders konfliktbeladen sind jene Fälle, in denen ein Ehepartner über viele Jahre hinweg am Hof mitgearbeitet hat, ohne dass diese Mitarbeit jemals schriftlich geregelt oder sozialversicherungsrechtlich ausreichend abgesichert wurde. Gerade auf Familienbetrieben ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeit, Familienleben und wirtschaftliche Verantwortung ineinander übergehen. Im Nachhinein stellt sich dann die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert diese Mitarbeit hatte und ob beziehungsweise in welchem Umfang dafür ein Ausgleich gebührt.

 "Trennungsvorsorge" wird oft verabsäumt

„Viele dieser Konflikte wären zu vermeiden, wenn frühzeitig klare Vereinbarungen getroffen würden. Aber das Thema Trennungsvorsorge wird in der Praxis häufig verdrängt oder erst dann angesprochen, wenn schon Spannungen bestehen oder eine Hofübernahme bevorsteht“, so Verena Haumer, Familien- und Strafrechtsexpertin bei Beurle. Ohne derartige Vorsorge seien langjährige Aufteilungsverfahren typische Folgen, die einen Betrieb in Schwierigkeiten bringen können. Durch ungeklärte Benützungsrechte könne es zu faktischen „Betriebsblockaden“ kommen. Eheverträge mit klaren Regeln, schriftliche Mitarbeits- und Entgeltvereinbarungen sowie Vereinbarungen über Benützungs- und Wohnrechte würden spätere Streitigkeiten deutlich reduzieren.

 

Ebenso wichtig sei eine klare Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Gerade in landwirtschaftlichen Familienbetrieben wird vieles „aus einem Topf“ finanziert, wodurch später oft kaum nachvollziehbar ist, welche Investitionen privat und welche betrieblich veranlasst waren. „Eine klare Trennung, genaue Dokumentationen und allenfalls schriftliche Investitionsvereinbarungen können diese Streitigkeiten verhindern oder zumindest minimieren. Hier spielt auch die fehlende Bewertung des Hofes oft eine entscheidende Rolle“, weiß Händlhuber. Kollegin Verena Haumer rät: „Auch wenn es sich dabei um sehr emotionale Themen handelt, sollte man schon im Zuge einer Hofübergabe nicht nur an die Übergabe zwischen den Generationen denken, sondern auch daran, was passiert, wenn sich das Paar später trennt, ein Partner verstirbt oder wirtschaftliche Probleme auftreten.“

 

Was Bäuerinnen betrifft, so seien diese hierzulande zumindest teilweise über die landwirtschaftliche Sozialversicherung abgesichert - etwa als Betriebsführerinnen oder mitversicherte Angehörige. Vor der Einführung einer eigenständigen Bäuerinnenpension im Jahr 1992 war dieses Problem deutlich größer. Trotzdem bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten und Abhängigkeiten. "Trotzdem bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten und Abhängigkeiten, weshalb es wünschenswert sei, die Sichtbarkeit der Arbeit von Bäuerinnen und damit einhergehend faire soziale Absicherung, Altersvorsorge und Beteiligung am Betrieb weiter in das Zentrum der Diskussion zu rücken“, betont die Expertin.

Tipps: Wichtige Vereinbarungen schriftlich treffen

Bei einer Hofübergabe wird oft nur an die Übergabe zwischen den Generationen gedacht, aber nicht daran, was passiert, wenn sich das Paar später trennt, ein Partner stirbt oder wirtschaftliche Probleme entstehen. Daher sollte man sich im Zuge einer Hofübergabe folgende Fragen stellen und die Antworten schriftlich in Form von Vereinbarungen festgehalten werden:

  • Wem gehört der Hof nach der Übergabe?

  • Wie soll der (Ehe-)Partner abgesichert werden?

  • Wie sollen übrige Familienmitglieder (besonders Altbauern) abgesichert werden?

  • Was passiert mit weichenden Geschwistern?

  • Wer haftet bei Investitionen und Krediten?

  • Was ist privat und was gehört zum Betrieb?

  • Wie soll es im Falle einer Trennung oder Scheidung weitergehen?

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