Wie Deere & Company mitteilt, wurde eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung des in mehreren Bezirken anhängigen Streits um das „Recht auf Reparatur“ vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois erzielt. Die Sammelklage richtete sich gegen angeblich wettbewerbsbeschränkende Reparaturpraktiken des Landmaschinen-Konzerns und damit verbundene höhere Kosten und Stillstandzeiten der Maschinen. Die Kläger argumentierten, dass John Deere damit gegen US‑Wettbewerbs‑ und Kartellrecht verstoße.
Die Einigung beendet laut Deere & Company das Verfahren „ohne Feststellung eines Fehlverhaltens“. Es werde ein Betrag in einen Sammelklagefonds eingezahlt. Die Auszahlung an die Kläger diene der Deckung von Verwaltungs- und Anwaltskosten. Darüber hinaus wird Deere nach eigenen Angaben Kunden und andere Serviceanbieter weiterhin mit "Reparaturressourcen wie Werkzeuge, Handbücher und Diagnosesoftware" unterstützen. Die Einigung bedürfe der Genehmigung durch das US-Bezirksgericht.
Über die Höhe der Zahlung an den Fonds machte Deere in der Pressemeldung keine Angaben. Internationale Medien berichten von 99 Mio. US-Dollar.
In der EU ist „Recht auf Reparatur“ für Landmaschinen in der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vergleichsweise streng und staatenübergreifend geregelt.
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))